Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4084
BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08 (https://dejure.org/2008,4084)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 C 3.08 (https://dejure.org/2008,4084)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 C 3.08 (https://dejure.org/2008,4084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EntschG §§ 3, 4; NS VEntschG §§ 1, 2; VermG § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Satz 4 ff.
    NS Schädigung; Anteilsschädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution; ausgeschlossene Unternehmensrestitution; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Entschädigung für "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück; später angeschafftes ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG §§ 3, 4
    Anrechnung langfristiger Verbindlichkeiten; Anteilsschädigung; Anteilsschädigung; Ausschluss; Bemessungsgrundlage; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Betriebsgrundstück; Beweislast; Einheitswert; Einzelentschädigung; Einzelrestitution; ...

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Anteilsentschädigung einerseits und auf grundstücksbezogene Entschädigung andererseits; Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein später angeschafftes, sog. "zugeschwommenes" Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Entschädigung für "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück

  • Judicialis

    NS-VEntschG § 2; ; VermG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NS-VEntschG § 2; VermG § 3 Abs. 1
    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Anteilsentschädigung einerseits und auf grundstücksbezogene Entschädigung andererseits; Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein später angeschafftes, sog. "zugeschwommenes" Grundstück

  • rechtsportal.de

    NS-VEntschG § 2; VermG § 3 Abs. 1
    Zusammentreffen eines Anspruchs auf Anteilsentschädigung einerseits und auf grundstücksbezogene Entschädigung andererseits; Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein später angeschafftes, sog. "zugeschwommenes" Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 330
  • NJ 2009, 259
  • DVBl 2009, 600
  • DÖV 2009, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08
    Auch nach ihrer Meinung trägt diese Vorschrift dem zeitgeschichtlichen Erfahrungswissen Rechnung, dass schon seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten (30. Januar 1933) Verbindlichkeiten häufig verfolgungsbedingt entstanden waren und außerdem die wirtschaftliche Betätigung vornehmlich jüdischer Bürger oder anderer politisch Verfolgter massiv behindert wurde, so dass sie häufig nicht in der Lage waren, bestehende Verbindlichkeiten zu tilgen; noch mehr ist hiervon für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze (15. September 1935) auszugehen (Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, S. 476).
  • BVerwG, 29.06.2005 - 3 B 101.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 3.08
    Eine Beschwerde der seinerzeitigen Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 29. Juni 2005 (BVerwG 3 B 101.04) zurückgewiesen, weil die aufgeworfenen Fragen, deren grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht war, die Voraussetzungen für den Ausschluss einer gesonderten Entschädigung für das Grundstück nach § 2 Satz 4 NS-VEntschG beträfen, die Entscheidung hierüber jedoch erst bei der noch ausstehenden Festsetzung der Höhe des Entschädigungsanspruchs für die Anteile am Unternehmen und das Grundstück zu treffen sei, während es in jenem Verfahren allein um die Frage gegangen sei, ob die Klägerin dem Grunde nach einen gesonderten Entschädigungsanspruch für das Grundstück geltend machen könne.
  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück;

    Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15).

    Denn dieser Zeitpunkt ist nach der vermögensrechtlichen Wertung ("später angeschafft") für die Zugriffsmöglichkeit der Geschädigten auf den Gegenstand rechtlich entscheidend (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG, der grundsätzlich auch bei der Berechnung der Entschädigung für sog. "zugeschwommene" Betriebsgrundstücke Anwendung findet (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 24), schränkt dieses Prinzip jedoch ein, indem er nach seinem klarem Wortlaut den Abzug von Verbindlichkeiten untersagt, die in der Zeit vom 15. September 1935 bis 8. Mai 1945 entstanden sind (bb).

    Dies gilt umso mehr für Verbindlichkeiten, die nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 entstanden sind (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    Von der Privilegierung werden vielmehr auch Verbindlichkeiten erfasst, die nach der verfolgungsbedingten Schädigung aufgenommen wurden, ohne dass der Geschädigte dies zu beeinflussen vermochte (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O.).

    Für die lediglich als Erweiterung der Singularrestitution gewährte Einzelgegenstandsentschädigung kann nichts anderes gelten (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O., s.a. Urteil vom 24. September 2003 - BVerwG 8 C 8.03 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 18 S. 38 f.).

    § 2 Satz 4 NS-VEntschG enthält eine abschließende Regelung für die Fälle, dass - wie hier - eine gesonderte Entschädigung für das Betriebsgrundstück als Folge der sog. erweiterten Singularrestitution ansteht und in eine tatsächliche wie rechtliche Beziehung zu einer bereits erfolgten, gleichzeitig erfolgenden oder künftigen Entschädigung für das Unternehmen tritt (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 13).

  • VG Berlin, 17.02.2011 - 29 K 79.10

    Höhe des Vermögenswert bei der Entschädigung nach dem VermG

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Dezember 2008 (5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330) überzeugend geklärt, dass in den Fällen nach der Schädigung des Unternehmens erworbener und gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG zu berücksichtigender Grundstücke keineswegs generell eine gesonderte Entschädigung für das Grundstück ausgeschlossen ist.

    Für die Ermittlung des (Grundstücks-)Einheitswerts ist auf den Zeitpunkt des Grundstückserwerbs abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Unternehmensschädigung oder gar den Zeitpunkt einer späteren Grundstücksschädigung (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 5 C 3.08 - a.a.O.; Rnr. 22 der juris-Veröffentlichung).

    Dies gilt im Übrigen nur für Kredite, die zum Grundstückserwerb selbst aufgenommen wurden, nicht für später durch den Ariseur vorgenommene Belastungen, welche unberücksichtigt bleiben (vgl. erneut das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 - 5 C 3.08 - a.a.O.; Rnr. 24 der juris-Veröffentlichung).

  • BVerwG, 20.11.2014 - 5 C 39.13

    Untätigkeitsverpflichtungsklage; Bescheidung; Bescheidungsklage; allgemeines

    Die Norm regelt das Aufeinandertreffen eines Anspruchs auf Unternehmens(anteils)entschädigung und eines Anspruchs auf grundstücksbezogene Entschädigung in der Person ein und desselben Berechtigten (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7, jeweils Rn. 13).

    Ziel der Vorschrift ist es, unzulässige Doppelentschädigungen zumindest der Höhe nach zu vermeiden (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7, jeweils Rn. 13).

  • BVerwG, 18.02.2008 - 5 B 200.07
    BVerwG 5 B 200.07 (5 C 3.08).

    Rechtsmittelbelehrung Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 3.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

    Hinzu kommen muss, dass die Restitution von Bruchteilseigentum nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder der Berechtigte nach § 1 Abs. 6 VermG Entschädigung gewählt hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 4 NS-VEntschG; s.a. Urteile vom 1. März 2012 a.a.O. Rn. 19 und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 = Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 7 Rn. 9, 13, 19 und 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

    Die Voraussetzungen für eine Enteignung nach § 87 BauGB durften von der oberen Flurbereinigungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 5 C 3.08 -, BVerwGE 133, 118) zu Recht angenommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht